Yvonne auf Grundlehrgang 2018

Yvonne Götz erklimmt die 4-teilige Steckleiter (ca. 7m auf das Dach) auf dem Grundlehrgang

Ab dem 05.10.2018 besuchte unsere Feuerwehrfrau-Anwärterin Yvonne Götz den Gundlehrgang in Taunusstein Hahn.

Mittwochs ging es los. Von 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr wurde die Schulbank gedrückt und reichlich Feuerwehr-Theorie gebüffelt. Auch Freitag Abends und an den Samstagen war Unterricht in den vergangenen vier Wochen.

Das Grundwissen und die Befähigung an Einsätzen teilnehmen zu können, erhält der Feuerwehr-Anwärter bei einem Grundausbildungslehrgang. Eine Teilnahme ist theoretisch gleich nach dem Eintritt in die Feuerwehr möglich, jedoch nimmt man erst ein Jahr am Feuerwehrdienst teil um zu schauen, ob der Dienst zur Person passt und um wesentliche Grundlagen und Begrifflichkeiten zu lernen.

Die Grundausbildung zum Feuerwehrmann/frau, die 70 Stunden umfaßt und in der Regel von den Kreisausbildern der Freiwilligen Feuerwehr Rheingau-Taunus durchgeführt wird, besteht aus den Themen:

  • Rechtsgrundlagen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Feuerwehrdienstvorschriften
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Maßnahmen beim Einsatz mit gefährlichen Stoffen
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Vornahme der tragbaren Leitern (Leiter steigen auf bis zu 12m)
  • Fahrzeugkunde
  • Einheiten im Löscheinsatz
  • Einheiten bei Technischer Hilfeleistung
  • Knoten und Stiche
  • Absturzsicherung
  • Abseilen
  • Hydraulisches Rettungswerkzeug
  • Seilzüge und Winden
  • Absicherung im Strassenverkehr
  • uvm.

Die Ausbildung in Erster Hilfe mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen werden vor dem Grundlehrgang von Lehrrettungsassistenten der hauptberuflichen Kräfte oder von Rettungsorganisationen in einem 16 stündigen Basiskurs als Grundvorraussetzung durchgeführt.

Der Grundausbildungslehrgang als erster Teil der Truppmannausbildung ist mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abzuschließen. Die theoretische Prüfung umfasst einen Multiple-Choice-Fragebogen mit ca. 30 Fragen. Im praktischen Teil ist ein Lösch- oder techn. Hilfeleistungseinsatz in Gruppenstärke nach FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ zu bewältigen. In Einzelstationen ist dann der richtige Umgang mit Tragbaren Leitern, das Beherrschen von Knoten und Stichen und weiterer Grundtätigkeiten nach der FwDV 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ nachzuweisen. Dabei werden sämtliche Gerätschaften eines modernen Löschfahrzeuges in Gebrauch genommen und anschließend gesäubert und wieder auf dem Fahrzeug einsatzfertig verlastet.

Wir freuen uns sehr, Yvonnen nun zum erfolgreichen Bestehen des Grundlehrganges 2018 ganz herzlich beglückwünschen zu können und wünschen Ihr immer sichere und gesunde Heimkehr von ihren Einsätzen.

Mit erfolgreichem Abschluss des Grundausbildungslehrganges ist die Truppmann-ausbildung für Yvonne jedoch noch nicht beendet. Entsprechend der FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ schließt sich nun der zweite Teil der Truppmannausbildung an. In ca. 80 theoretisch-praktischen Ausbildungsstunden soll in der Standortausbildung in Oberseelbach-Lenzhahn das Gelernte vertieft, gefestigt und weiter ausgebaut werden. Gleichfalls sind standortbezogene Gegebenheiten und Kenntnisse zu vermitteln, so dass der/die Feuerwehrangehörige als Truppfrau / -mann im Einsatz eingesetzt werden kann.

Packen wir es an, gemeinsam sind wir einmalig

Wie wird man eigentlich Feuerwehrfrau? OP-Redakteurin Nadine Weigel zeigt’s Euch und nimmt am 70-stündigen Grundlehrgang teil.

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.