Multikopter oder sog. Drohnen, sind mittlerweile erschwinglich für Jedermann. Mit den UAV´s ziehen bei immer mehr Feuerwehren modernste Technik ein, die bei Einsätzen und Übungen große Hilfe leisten.
An unserem gestrigen Übungsabend ging es daher um das zukunftsweisende Thema: Drohnen im Feuerwehreinsatz.
Hierbei wurden die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten besprochen sowie auch die rechtlichen Hintergründe erörtert.
Sonderrechte für Feuerwehr Drohnen
Quelle: https://www.feuerwehrmagazin.de
Der Bundesrat hat zwei für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte entscheidende Punkte für die Drohnenverordnung der Bundesregierung beschlossen. Feuerwehren sind in Einsatzlagen von der Nachweispflicht befreit. Und ganz wichtig: ein Überfliegen von Einsatzstellen durch Dritte ist verboten. Link: BMVI
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) begrüßt die im Bundesrat beschlossene “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten”. DFV-Vizepräsident Lars Oschmann betont: “Hiermit wird der Einsatz von Drohnen verbindlich geregelt und Rechtssicherheit für die Feuerwehren geschaffen.”
“Feuerwehren sind von der Nachweispflicht nach Paragraph 21a Absatz 4 ausgenommen”, erläutert Oschmann. Die Verordnung lautet in dem Punkt wie folgt: “Keiner Erlaubnis […] und keines Nachweises […] bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen.” Erläutert wird dies damit, dass Feuerwehren als Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen werden, sofern der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen stattfindet.
Auch präventive Einsätze, etwa zur Lageerkundung, bei Großveranstaltungen zählen dazu. Erfasst ist hierbei auch der Betrieb zu Ausbildungs- und Übungszwecken. Die Verordnung deckt auch den Betrieb “unter Aufsicht” ab. “Hiermit werden die Fälle erfasst, in denen die Behörde über keine eigenen Geräte verfügt, sondern sich diese zur Verfügung stellen lässt. In diesen Fällen beaufsichtigt sie den Einsatz und trägt die Verantwortung”, heißt es in einer Erklärung.
Geregelt wird auch, wo Drohnen-Flüge verboten sind: “Der Betrieb […] ist verboten […] über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.” Auch hier sind die Feuerwehren explizit ausgenommen. “Dies ermöglicht zum einen, den Luftraum für die Einsatzerkundung frei zu halten, zum anderen wird das Gaffen aus der Luft verboten”, stellt Lars Oschmann klar.
Ein weiterer Punkt: Drohnen dürfen nicht außerhalb der Sichtweite betrieben werden – bei einem Gewicht des Geräts von 5 Kilogramm und weniger. “Auch hier gibt es für Feuerwehren eine Ausnahmeregelung”, berichtet Oschmann. “Somit können Drohnen etwa auch zur Erkundung hinter einer Rauchsäule oder in verqualmten Bereichen eingesetzt werden, wo ansonsten eine Lageerkundung nicht oder nur mit erheblich höherem Aufwand möglich wäre.”
Einsatzgebiete
Für die Aufklärung aus der Luft kommen primär unübersichtliche Einsatzlagen in Frage. Einsatzbereiche, die man vom Boden aus nicht komplett überblicken kann oder deren Ausbreitung nicht klar zu erfassen sind. Als Beispiel haben wir eine kleine Videosammlung der bisher veröffentlichten Feuerwehr Drohnen angefügt.
- Visuelle Unterstützung der Einsatzleitung
Brandbekämpfung Lageüberblick
Großschadenslage Live via Internet gestreamed (Einsatzbewertung ab Min: 7,36)
Waldbrand Erkundung
Personensuche
Zukunft der Feuerwehr-Drohnen
Für die meisten ist eine Drohne schon jetzt eine reine Zukunftsvision aber die Entwicklung schreitet enorm schnell voran. Werden schon von Amazon und DHL Paketauslieferungen mit Drohnen getestet, entwickeln die Feuerwehren ebenfalls neue Systeme, die zukünftig schnelle visuelle Unterstützung bereitstellen. Es ist nur noch die Frage einer kurzen Zeitspanne, bis diese Technik in der Lage sein wird, vollkommen autonom diese Aufgabenstellungen zu bewältigen.
Wohin diese Entwicklung bei den Feuerwehren geht, beschreibt dieses Video deutlich:
https://www.youtube.com/watch?v=aHKkBHyNNsY
Ob die Entwicklung allerdings bis hierhin fortschreiten wird, darf mit Spannung erwartet werden:
Der Löschverband sammelt schon seit 2012 erste Erfahrungen im Umgang mit Drohnen.
Eine neue Drohne von Yuneec, ein Typhoon H liefert seit letzten Jahr Bilder in 4k Qualität und wird ab und zu zur Dokumentation von Übungen herangezogen. Die Qualitativ hochwertigen Bilder, sprechen für sich.
Bei der Übung gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst aus Kelkheim kam die Drohne erstmals in Verbindung mit einem Monitor im Einsatzleitwagen zum Einsatz. Hier wurde das Potential der Luftbeobachtung einer Einsatzstelle sehr deutlich. Auf dem großen Bildschirm wurden die Livebilder der Drohnenkamera in 4k Qualität übermittelt.
Der nächste Schritt ist die Aufrüstung der Drohne mit einer Wärmebildkamera um auch Glutnester und Brandherde aus der Luft lokalisieren zu können. Die Technik ist allerdings nicht ganz billig. Eine Wärmebildkamera kostet heute immer noch doppelt soviel wie die Drohne selbst. Wir schauen aber positiv in die Zukunft und hoffen bald über die nötigen Mittel für die Kamera verfügen zu können.
In den nächsten praktischen Übungen werden weitere zukünftige Piloten ausgebildet, damit die Mannschaft im Einsatzfall sicher mit der Technik umgehen kann.